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Das Wichtigste in Kürze
30 % Grundförderung
Die Grundförderung bleibt unverändert bestehen und beträgt weiterhin 30 %.
Bis zu 80 % Förderung
Je nach Haushaltseinkommen können Fördersätze von bis zu 70 % bzw. sogar bis zu 80 % möglich sein.
Neue Einkommensgrenzen
Die Förderhöhe richtet sich künftig stärker nach dem zu versteuernden Haushaltseinkommen.
Ab 21.07.2026
Seit diesem Datum gelten die neuen Förderbedingungen der KfW.
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